Dienstag, 24. Januar 2017

Wer kontrolliert die Einhaltung des Leitbautenkonzeptes ?!


Die Stadt Potsdam hat für die SVV-Versammlung am 7.12.2016 den Beschlussantrag Potsdamer Mitte, Anpassung der DS 16/SVV/0269 zur Konkretisierung des Leitbautenkonzepts für die Blöcke III und IV mit wesentlichen Änderungsvorschlägen der Verfahrensgrundsätze gestellt.

Nachdem aus rund 30 historischen Parzellen auf dem Areal der FH in einer ersten Überarbeitung 2015 schon 18 Baufelder geworden waren droht nun die Gefahr, durch weitere Zusammenlegung von Baufeldern und die Möglichkeit bis zu drei Baufelder zugleich zu erwerben, das Konzept einer kleinteiligen, parzellierten und nutzungsgemischten Innenstadt nicht mehr eingehalten zu werden. Das Ziel eine maximale Anzahl von Geschoßwohnungen zu errichten kann dazu führen, dass die Einzelparzellen entweder immer weniger architektonisch ablesbar werden oder – wie zurecht bei Wiederaufbauprojekten andernorts kritisiert – die Einzelfassaden neuen Großwohnanlagen nur vorgeblendet werden. Das ursprüngliche Ziel der Potsdamer Mitte, wie es die SVV mit dem Leitbautenkonzept beschlossen hat, ginge damit verloren.

 Zudem können die im Leitbautenkonzept festgeschriebenen historischen Zitate über die Leitfassaden hinaus nurmehr „zeitgenössisch interpretiert“ werden. Wie das aussieht, können wir beim Ensiedler als Sparkasse oder der Alten Post als Volksbank sehen – Bezüge zu den Originalen sind kaum noch erkennbar. Die Leitfassaden leiten nichts mehr an, sondern verkommen zu Einzelstücken, Kuriositäten in einer Menge zeitgenössicher Architektur. Mit dem ursprünglichen Leitbautenkonzept würde dies nichts mehr zu tun haben, auch weil es mit dem Museum Barberini nur noch einen Leitbau gibt. An den Zielen des Leitbautenkonzeptes muss sich aber jeder Bieter halten!

Die neue veränderte Beschlussvorlage versucht der politische Gemengelage, die in unserer Stadt herrscht, gerecht zu werden. Auch wir begrüßen das Bestreben um Wohnungen, die sich auch ein Normalbürger leisten kann. Nun sind Veränderungen getroffen worden, die unterm Strich das Gleiche erreichen sollen wie vordem, die aber gleichwohl viel bewirken können. Zum Guten wie zum Schlechten.

Die Frage ist, wie kann man solch ein Verfahren kontrollieren?

Die gute Absicht ist klar: Beibehaltung der Kleinteiligkeit! Die Grundstückspässe werden nur für die Bautiefe verändert, um mehr Wohnraum zu schaffen. Verdichtung in den Innenhöfen, angestrebte straßenseitige Vielfalt durch unterschiedliche Architektenbüros. Es wird aber jetzt, und das ist neu, in größerer Grundstücksmenge an einen Investor vergeben. Ansonsten will man das Leitbautenkonzept – Zitat – zwingend einhalten ohne Einschränkungen!!!Wir hoffen das sehr und zählen darauf!

Nun wissen wir aber, wie weit Vorgaben in letzter Zeit durchgesetzt worden sind. Wir sind nicht blauäugig. Auch die Genossenschaften müssen wirtschaftlich arbeiten und sind natürlich bestrebt kostengünstig zu bauen, was zu kostenminimierenden Maßnahmen führt. Kleinteiligkeit ist teurer, als in größeren Einheiten zu bauen.

Daher weisen wir noch einmal daraufhin, dass das Verfahren mit den Leitlinien aus dem Leitbautenkonzept und den Gebäudepässen keine rechtsverbindlichen Vorgaben für die zukünftigen Bauherren sind, wie das bei einer von Mitteschön geforderten Gestaltungssatzung für die Potsdamer Innenstadt der Fall sein würde.

Es hängt jetzt von vielen einzelnen Faktoren ab, ob dieses Leitbautenkonzept gelingt.

Wir fordern, dass die weitere Innenstadtentwicklung mit größtmöglicher Transparenz geführt wird und erwarten, dass die Potsdamer Wohnbaugenossenschaften sich ihrer Verantwortung für eine qualitätsvolle und vielfältige Architektur beim Wiederaufbau der Potsdamer Mitte bewusst sind. Bei allen Bemühungen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, müssen die gestalterischen Vorgaben des Leitbautenkonzeptes und die Kleinteiligkeit eingehalten werden.

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